Vorladung zur Gesinnungskontrolle – Wie ein Buchprojekt den Rechtsstaat in Neuruppin entlarvt
Veröffentlicht von Peter Martin in Regionales · Dienstag 22 Jul 2025 · 4:30
Tags: Vorladung, Gesinnungskontrolle, Buchprojekt, Rechtsstaat, Neuruppin, Staatsanwälte, Recht, Waffen, Zensur, Literatur, Freiheit, Gesellschaft
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Von Peter Martin
Was bleibt vom Rechtsstaat, wenn seine Vertreter das Recht zur Waffe umfunktionieren? Wenn Staatsanwälte Bücher nicht mehr lesen, sondern verhindern wollen – nicht per Kritik, sondern mit einem inoffiziellen persönlichen Drohbesuch?
Willkommen in Neuruppin, Brandenburg, wo der Rechtsstaat scheinbar nicht angekommen ist und die Meinungsfreiheit unter Hausnummernvorbehalt steht. Der Tatort: mein Wohnsitz. Das Delikt: eine Leseprobe zu meinem Buch "Neuruppin contra Klein Palermo". Der Termin: der 1. Mai 2025 – ein Feiertag, an dem man im demokratischen Deutschland offenbar auch mal Grundrechte aussetzen darf.
An diesem Tag erschienen unangemeldet zwei Beamte der Staatsanwaltschaft Neuruppin bei mir zu Hause. Nicht zur Befragung, nicht wegen eines Durchsuchungsbeschlusses. Nein – sie kamen mit dem unausgesprochenen Ziel, die Veröffentlichung meines Buches zu verhindern. Kein Urteil, kein Verfahren, keine öffentliche Debatte – aber schon die klare Botschaft: „Wir wissen, was Sie schreiben. Und wir möchten, dass Sie’s lassen.“
Der Vorwurf?
Eine Mischung aus Verleumdung, übler Nachrede und falscher Verdächtigung – ein Klassiker aus der repressiven Werkzeugkiste. Und doch wurde nicht etwa ein konkreter Vorfall beanstandet, sondern das, was möglicherweise in einem noch nicht veröffentlichten Buch stehen könnte. Man muss sich das Vorstellen: Ein Werk, das noch im Lektorat ist, wird behandelt wie ein Sprengsatz – ohne gelesen worden zu sein.
Ich nenne das: Literaturprävention mit Vorverurteilungsabsicht.
Staatsanwaltschaft als Gesinnungsaufsicht
Statt sich mit Fakten oder Kontexten zu befassen, agiert die Staatsanwaltschaft Neuruppin wie ein kulturpolitischer Aufpasser aus der Mottenkiste. Nicht das Geschriebene wird bewertet, sondern das Motiv des Autors – wobei das Motiv nicht „Hass“ oder „Hetze“ ist, sondern das Gegenteil: Aufklärung, Kritik, demokratische Hygiene. Doch in der Provinz, wo Justiz und Lokalpolitik oft in einer Gemengelage aus gegenseitiger Rücksichtnahme und institutioneller Selbstvergewisserung agieren, wird selbst sachliche Kritik zur Gefahr erklärt.
Dazu passt, was sich rund um Bürgermeister Frank‑Rudi Schwochow abspielt. Der Mann, der gleich in mehreren Verfahren unter Verdacht steht – u. a. wegen Untreue und Verleumdung –, wirft gleichzeitig anderen vor, ihn zu verunglimpfen. Pikant: Während über seine Vorwürfe gegen den Landrat Reinhardt bereits ein Strafbefehl beantragt wurde, dürfen Dritte offenbar nicht einmal darüber schreiben, ohne selbst zur Zielscheibe zu werden.
Noch befasse ich mich mit dem Verdacht, dass im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen dienstliche Informationen an Dritte weitergegeben wurden, mutmaßlich unter Verstoß gegen das Aktengeheimnis. Wenn sich dieser Verdacht erhärtet, wäre das nicht nur ein disziplinarischer Fehltritt – sondern ein klarer Missbrauch amtlicher Macht.
Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft – weil Schweigen keine Option ist
Ich habe bereits Strafanzeige wegen des Vorgangs vom 1. Mai gestellt. Nicht, weil ich an Gerechtigkeit in Neuruppin glaube. Sondern weil es dokumentiert werden muss, wie der Rechtsstaat seine Bürger behandelt, wenn sie ihre Meinung nicht auf Postkartenformat kürzen.
Wer heute ein Buch schreibt, das unbequeme Fragen stellt – etwa: Wie eng sind Justiz, Politik und Wirtschaft in der Brandenburger Provinz verflochten? Wer profitiert von der Verschleierung lokaler Machtverhältnisse? – der muss damit rechnen, von der Polizei aufgesucht zu werden, bevor das erste Exemplar gedruckt ist.
Das ist keine literarische Fiktion – das ist Realität.
Justizabsurdistan oder Brandenburg?
Was mich betrifft: Ich werde das Buch veröffentlichen. Ich werde weiterhin Namen nennen, Zusammenhänge beschreiben, Verantwortlichkeiten benennen. Und ich werde nicht aufhören, das Prinzip „Demokratie durch Öffentlichkeit“ gegen das Prinzip „Ordnung durch Einschüchterung“ zu verteidigen.
Denn wenn ein Bundesland beginnt, Autoren zu verfolgen statt Texte zu entkräften, wenn kritische Stimmen von der Staatsanwaltschaft zur Gefahrenquelle erklärt werden, wenn Ermittlungen nicht mehr der Wahrheitsfindung, sondern der Zermürbung dienen – dann stehen wir am Rande dessen, was sich noch demokratische Grundordnung nennen darf.
Wir reden hier nicht über ein Missverständnis. Wir reden über ein System der Einschüchterung durch Strafandrohung und Repression. Über eine Justiz, die sich als Bollwerk gegen Kritik begreift – nicht als neutrale Instanz.
Warum dieses Buch erscheinen muss
„Neuruppin contra Klein Palermo“ ist keine Abrechnung, sondern ein Dokumentationsversuch. Es ist der Versuch, anhand konkreter Fälle aufzuzeigen, wie sich Rechtsstaatlichkeit in ihrer provinziellen Umsetzung manchmal selbst ad absurdum führt. Es geht nicht um persönliche Rache – es geht um strukturelle Verantwortungslosigkeit. Um Machtmissbrauch, um das Schweigen der Institutionen, um die Blindstellen in der öffentlichen Wahrnehmung.
Dass ein solches Buch schon vor seiner Veröffentlichung zum Objekt staatsanwaltlicher Einflussnahme wird, zeigt nur, wie notwendig es ist.
Fazit:
Demokratie braucht Widerstand – auch in Klein Palermo
Was sich in der Justiz von Neuruppin abspielt, ist ein Menetekel für den Zustand der bürgerlichen Freiheiten in Deutschland. Wenn wir nicht mehr schreiben dürfen, ohne mit Repression zu rechnen, dann ist nicht das Buch das Problem – sondern der Staat, der es verhindern will.
Ich bleibe dran. Sie auch?
Hinweis: Eine Leseprobe zu „Neuruppin contra Klein Palermo“ finden Sie hier auf der Webseite im Online-Shop (https://www.sarkasmus-spiegel.de/leseproben.html). Wer glaubt, dass Worte keine Wirkung haben, möge sich fragen, warum die Justiz plötzlich so allergisch darauf reagiert.
