Strom-Wucher auf Staatskosten: Wie Bedürftige den Energieriesen Milliarden sichern – und der Staat als Komplize versagt
Veröffentlicht von Peter Martin in Politik · Samstag 02 Aug 2025 · 4:00
Tags: Strom, Wucher, Staatskosten, Bedürftige, Energieriesen, Milliarden, Staat, Komplize, unangemessene, Vorteilsnahme, Beamtenrecht, juristische, Begriffe
Tags: Strom, Wucher, Staatskosten, Bedürftige, Energieriesen, Milliarden, Staat, Komplize, unangemessene, Vorteilsnahme, Beamtenrecht, juristische, Begriffe
Es gibt juristische Begriffe, die klopfen irgendwann wieder an, wie ungeliebte Verwandte bei einer Erbschaft. "Unangemessene Vorteilsnahme" ist so einer – altmodisch, verstaubt, aus dem Beamtenrecht gefallen. Doch plötzlich steht er mitten im Raum, frisch entstaubt, mit einer Stromrechnung in der Hand: 42,65 Cent pro Kilowattstunde. Für Arme. In der Grundversorgung.
Willkommen im Deutschland des Jahres 2025. Wo Wucher nicht nur erlaubt ist – sondern auch staatlich subventioniert.
§ 1 – Die Grundversorgung als Lizenz zum Abkassieren
Im normalen Leben nennt man es Betrug. Im Energierecht nennt man es „Grundversorgung“: Ein Konzern wie E.ON kauft Strom für unter 9 Cent pro kWh ein – und verkauft ihn an Bürgergeldempfänger für über 42 Cent. Nicht im Luxussegment. Nein, im gesetzlich verordneten Pflichtprogramm für Bedürftige. Mit Zustimmung des Gesetzgebers.
Man stelle sich das auf dem Wochenmarkt vor:
Kartoffeln vom Bauern: 9 Cent. Im Supermarkt für Bürgergeldbezieher: 43 Cent. Nur da! Nur heute! Nur mit amtlicher Absegnung!
Kartoffeln vom Bauern: 9 Cent. Im Supermarkt für Bürgergeldbezieher: 43 Cent. Nur da! Nur heute! Nur mit amtlicher Absegnung!
§ 2 – Das Strafgesetzbuch? Beschäftigt sich mit Bagatellen.
Eigentlich gibt es da diesen Paragraphen: § 291 StGB – Wucher. Aber der gilt offenbar nur für schmierige Kredithaie. Nicht für börsennotierte Energieritter mit politischem Lobbyausweis. Dabei trifft das Gesetz genau: Ausnutzung einer Zwangslage. Mangelnde Alternativen. Abhängigkeit. Haken dran.
Oder schauen wir in § 266 StGB – Untreue:
Behörden, die Milliarden an Sozialmitteln wider besseres Wissen überteuerten Anbietern hinterherwerfen? Wäre andernorts ein Fall für den Staatsanwalt – hierzulande eher ein Geschäftsmodell.
Behörden, die Milliarden an Sozialmitteln wider besseres Wissen überteuerten Anbietern hinterherwerfen? Wäre andernorts ein Fall für den Staatsanwalt – hierzulande eher ein Geschäftsmodell.
Und das Schönste: § 331 StGB – Vorteilsgewährung/Vorteilsnahme. Wenn Politiker sich reformunfähig stellen, damit Großkonzerne weiter legal absahnen dürfen, ist das nicht Freundschaftsdienst – das ist Vorteilsgewährung durch Untätigkeit.
§ 3 – Die Verfassung? Als Fußabtreter für Stromlobbyisten.
Artikel 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Es sei denn, der Mensch friert. Oder hat keinen Strom. Oder lebt von Bürgergeld. Dann kann man die Würde ruhig für 42 Cent pro Kilowattstunde versteigern. Inklusive Abschaltung, wenn’s an der Vorleistung hapert.
Es sei denn, der Mensch friert. Oder hat keinen Strom. Oder lebt von Bürgergeld. Dann kann man die Würde ruhig für 42 Cent pro Kilowattstunde versteigern. Inklusive Abschaltung, wenn’s an der Vorleistung hapert.
Artikel 20 GG – Sozialstaatsprinzip?
Wird täglich ausgehebelt. Die Heizkosten sind im Regelbedarf enthalten – aber real nicht deckbar. Das bedeutet: Stromschulden statt Strom. Isolation statt Integration. Dunkelheit statt Daseinsvorsorge.
Wird täglich ausgehebelt. Die Heizkosten sind im Regelbedarf enthalten – aber real nicht deckbar. Das bedeutet: Stromschulden statt Strom. Isolation statt Integration. Dunkelheit statt Daseinsvorsorge.
Artikel 3 GG – Gleichbehandlung?
Nicht im Energierecht. Da gilt: Wer wenig hat, zahlt mehr. Wer nichts hat, zahlt mit seiner Würde. Klingt zynisch? Ist Gesetzeslage.
Nicht im Energierecht. Da gilt: Wer wenig hat, zahlt mehr. Wer nichts hat, zahlt mit seiner Würde. Klingt zynisch? Ist Gesetzeslage.
§ 4 – Versteckter Sozialabbau im Kostüm der Marktlogik
Das Zusammenspiel von EnWG und SGB ist ein kleines Meisterstück der sozialen Magie:
- Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet zu „angemessenen Preisen“.
- Das Sozialgesetzbuch geht von einem „angemessenen Bedarf“ aus.
- Die Realität? Ein Transfer von über 6 Milliarden Euro aus der Grundsicherung in die Konzernkassen.
Denn: Ein sparsamer Haushalt mit Heizstrom verbraucht ca. 9000 kWh im Jahr.
- Börsenpreis: ca. 846 €.
- Sondertarif: ca. 3042 €.
- Grundversorgung: 3838 €.
Differenz zur billigsten Beschaffung: fast 3000 Euro. Pro Haushalt.
Diese Summe zahlt nicht der Konzern. Die zahlt die Allgemeinheit – als „angemessener Bedarf“ für Bedürftige.
§ 5 – Die Justiz schweigt. Der Markt kassiert.
Warum greift niemand ein? Vielleicht, weil Strom nach wie vor als „Ware“ gilt – und nicht als unverzichtbare Grundlage für menschenwürdiges Leben.
Vielleicht aber auch, weil eine Strafanzeige gegen E.ON nicht ganz so leicht durchgeht wie gegen den Ladendieb bei Aldi.
Denn hier geht es nicht um ein Kavaliersdelikt. Es geht um institutionalisierte Vorteilsnahme. Um verfassungswidrige Preisgestaltung. Und um die offene Missachtung der sozialen Verantwortungspflicht.
Denn hier geht es nicht um ein Kavaliersdelikt. Es geht um institutionalisierte Vorteilsnahme. Um verfassungswidrige Preisgestaltung. Und um die offene Missachtung der sozialen Verantwortungspflicht.
Summa summarum:
Strom für Bedürftige ist in Deutschland kein Grundrecht – sondern ein Premiumprodukt.
Was sich hier abspielt, ist kein Betriebsunfall des Rechtsstaats – es ist ein strategisch geduldeter Systemfehler. Und es ist an der Zeit, diesen Fehler nicht länger als „Marktmechanismus“ zu verklären, sondern als das zu benennen, was er ist:
Ein legalisiertes Subventionskarussell mit sozialer Abrissbirne.
Was zu fordern ist:
- Ein gesetzliches Verbot überhöhter Tarife in der Grundversorgung.
- Rückzahlung der zu viel gezahlten Stromkosten seit 2010.
- Ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Vorteilsgewährung im Energiesektor.
- Verfassungsrechtliche Prüfung des EnWG im Hinblick auf Artikel 1 und 20 GG.
- Ein sofortiger Stopp aller Stromabschaltungen bei Grundsicherungsbezug.
Denn wer Menschen in staatlich verordneter Armut dazu zwingt, aus ihrem Regelbedarf in Vorleistung für Licht, Wärme und Leben zu treten – wer ihnen im Falle der Zahlungsunfähigkeit das Existenzminimum kappt – wer sie aus dem Netz wirft, bevor man sie aus der Not holt – der entzieht ihnen nicht nur Strom. Der zerstört Menschenwürde. Der handelt strukturell kriminell.
Und genau das gehört zur Anzeige gebracht.
